Ab 1. März 2008 wird aufgrund der Feinstaubbelastung im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet eine Umweltzone eingerichtet, in der sich auch das Hotel befindet. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Fahrzeuge mit Feinstaubplakette verkehren, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld. Wir bitten Sie, dies bei Ihrer Anreise zu beachten, bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ab dem Inkrafttreten der Umweltzone dürfen nur noch Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 bis 4 ins Stadtgebiet Stuttgart fahren. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 (ohne Plakette) dürfen nicht mehr in Stuttgart fahren. Diese sind - vereinfacht ausgedrückt - alle Benzin-Fahrzeuge ohne einen geregelten Katalysator sowie auch Benzin-Kfz mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation; zudem Diesel-Fahrzeuge der Euro-Norm 1 und schlechter.
Entscheidend für die Einstufung in eine der vier Schadstoffgruppen ist die in den Kfz-Papieren eingetragene Emissions-Schlüsselnummer.
Die Fahrzeuge werden durch nicht wieder verwendbare Plaketten gekennzeichnet.
Es gibt drei Farben der Plaketten, bis auf weiteres berechtigen alle Plaketten zur Einfahrt in die Umweltzone.
Kfz-Zulassungsstellen oder Stellen, die die Abgasuntersuchung durchführen (zum Beispiel TÜV, DEKRA der autorisierte Kfz-Werkstätten) geben die Plaketten aus. Preis ca. 6 Euro.
Die Umweltzone, in der das Fahrverbot gelten soll, ist in Stuttgart auf das Stadtgebiet beschränkt. Das Stadtgebiet (Gemarkung Stuttgart) ist mit Ortsschildern der Bezeichnung bzw. Zusatz-Bezeichung "Landeshauptstadt Stuttgart" ausgewiesen. In anderen Städten können die Umweltzonen anders definiert sein. Die Umweltzonen werden zum 1. Juli bundesweit mit einem einheitlichen Verkehrsschild ausgewiesen.
Gleichzeitig beabsichtigen auch die Städte Ludwigsburg und Leonberg Umweltzonen einzuführen.
Wenn Ihr Fahrzeug in eine Schadstoffgruppe fällt, für die es keine Plakette gibt, sollten Sie das Fahrzeug um- oder nachrüsten. Das Nachrüsten kann unter bestimmten Umständen gefördert werden.
Geplant ist ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und 1 Punkt.
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